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faq

going urbanana!

Der bananenförmige Stadtdschungel, der sich vom Ruhrgebiet über Düsseldorf bis nach Köln erstreckt, ist so eigensinnig und gleichzeitig facettenreich, dass du dringend erwägen solltest, dem Westen der Republik bald einen Besuch abzustatten.

FAQ

Bitte beachte, dass das eigentliche Bewerbungsformular deutschsprachig ist. Die Bewerbung selbst darf aber gern auf Englisch ausgefüllt werden.

1. Infotermine

Du hast Fragen zum Bewerbungsverfahren, möchtest urbanana besser kennenlernen und die Eignung deines Projektes abchecken? Besuche uns bei einem Infotermin online oder vor Ort.

2. Was sind Beispiele für auszeichnungswürdige Projekte?

Wir möchten keine der vielen guten Projekte in NRW herausheben, folgend eine Sammlung von skizzenhaften Ideen um die Ausrichtung des Preises zu umreißen. Wer mag kann sich auch bei den Preisträgern, des urbanana-Award 2017, 2019 und 2020 inspirieren lassen.

a) neue Formen touristischer Dienstleistungen und Angebote, insbesondere im Bereich Kreativtourismus denkbar wären: Street Art-Führung aus der S-Bahn, Ingress-Stadtführung, Stadtnatur-Führung, Marktplatz-Yoga, Speednapping-Hotel, Urban-Sketching-Reise, Monowheel-Workshop etc.

b) innovative, digitale stadttouristische Informationsangebote denkbar wären: Veganer Reiseführer, Nachkriegsarchitektur-Führer, musikalischen Stadtkarte, Gastro-Startups, kulinarische Stadtführungen Augmented Reality-App, Barfuß-Guide etc.

c) neue Formen der Zusammenarbeit von Kreativ, Digital- und Tourismuswirtschaft denkbar wären: Galerien in der Hotel-Lobby, Co-Working-Space im Kongress-Bereich, gemeinsamen Veranstaltungsreihe, Wechselausstellung im Hotelzimmer, offene temporäre Hotelateliers, wöchentliche Creative-Crawl-Serie in der Stadt, Hotelschreiber, Designzimmer, in dem man die Möbel direkt kaufen kann.

3. Was ist Kreativtourismus?

Kreativtourismus verstehen wir im Sinne der Definiton von Greg Richards.

5. Was soll das sein urbanana?

Mehr Infos zum Projekt findest Du hier.

6. Dürfen sich auch freischaffende Künstlerinnen und Künstler bewerben?

Ja, es dürfen sich auch einzelne künstlerisch tätige Personen oder Personengruppen aus allen Sparten der bildenden und performativen Kunst bewerben.

7. Kann man das Bewerbungsformular irgendwo herunterladen?

Nein. Die Fragen entsprechen genau den in den Teilnahmebedingungen aufgeführten Inhalten, wenn man die vorbereitet hat, gibt es keine Überraschungen.

8. Dürfen sich auch Projekte, Ideen, Unternehmungen bewerben, die öffentlich beauftragt bzw. bereits anderweitig gefördert oder finanziert wurden?

Ja. Diese Projekte möchten wir im Gewinnfall mit dem symbolischen urbanana-Award auszeichnen. Das Preisgeld kann jedoch nicht an Projekte ausgezahlt werden, die ganz oder teilweise öffentlich gefördert oder finanziert wurden.

9. Können sich auch öffentliche Institutionen wie z.B. Kulturämter um den urbanana-Award bewerben?

Ja. Auch diese Projekte möchten wir im Gewinnfall mit dem symbolischen urbanana-Award auszeichnen.

10. Dürfen sich auch Personen mit ihrem Projekt, ihrer Idee oder Unternehmung bewerben, deren Wohnsitz außerhalb NRWs liegt?

Yes. Lediglich der Durchführungsort muss für eine oder mehrere Großstädte Nordrhein-Westfalens geplant sein. Eine Großstadt ist jede Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern.

Darüber hinaus sind alle Projekte im Bereich der Mitgliedskommunen des Regionalverbandes Ruhr (Metropole Ruhr) teilnahmeberechtigt.

12. Kann man sich auch bewerben ohne als Bewerber auf der Liste der Nominierten gelistet zu werden, weil man nicht möchte, dass die Idee öffentlich wird?

Ja. In diesem Fall bitte ein Hinweis mit Begründung in die Bewerbung setzen. Die Veröffentlichung der Idee bei einer Auszeichnung ist obligatorisch.

Kontakt

Laura Graßler, Tourismus NRW e.V.

grassler@nrw-tourismus.de